Urkunde von 1263
Die am 29. August 1263 in lateinisch abgefasste Urkunde besagt folgendes:
„Im Namen Gottes, Wir, die Brüder Berthold, der Vogt, und Belrem von Weißenstein, wünschen auf Empfehlung aller Anwesenden, dass durch eine Urkunde bekannt gemacht wird, und Ihnen dieses Schriftstück gegeben und darin dargelegt wird, dass wir nach sorgfältiger Erwägung dessen, was wir unserem Herrn, dem Markgrafen Rudolf von Baden, aufgrund unseres Treueides und unserer Vasallenpflicht schuldig sind, und auch in Anerkennung dessen, was uns von Ihm und seinen Vorfahren an Wohltaten zuteil geworden ist und wir dafür zu Gegenleistungen verpflichtet sind, uns entschieden haben aus freien Stücken alle Rechtsansprüche, welcher Art sie auch sind, die wir jemals auf der Burg Liebeneck hatten oder noch haben, in die Hände unseres genannten Herren zu übertragen und zu überweisen.
Und wir sind Willens und darauf bedacht, dass die ganze Herrschaft und der uneingeschränkte Besitz sowohl der genannten Burg als auch des Dorfes Würm einschließlich Gebäuden, bestellten und unbestellten Feldern, Lehensleuten und Leibeigenen, Wiesen und Weiden, Wegen und Pfaden, Gehölzen und Gebüschen, Mühlsteinen und Mühlen, stehenden und fließenden Gewässern, Fischfang und Jagd, und dazu mit allen Rechten, die auf irgend eine Weise mit dieser Burg verbunden sind, uneingeschränkt unserem Herrn gehören sollen.
Und wir verzichten auf alle Ansprüche, auf Nutzen und Lehenshoheit, Besitz und Herrschaft, die wir an dem genannten inne haben, und die uns, wie erwähnt wurde, zustanden.
Aber das Dorf Huchenfeld, das ebenfalls unserer Herrschaft untersteht, überlassen wir in Form eines Lehens den unten angeführten Personen, nämlich: Konrad, genannt Kolbe, Sohn des Ritters Albert Kolbe, der auf der Burg Fürsteneck wohnt, Berthold, Widener genannt, von Ingersheim, Leutwin von Glattbach, Sibotto von Hule, Albert von Helfenberg, den Brüdern Konrad und Sibotto von Schönau.
Und wir wollen dass sie die Verpflichtung, die sich aus diesem Lehensverhältnis ergibt, uns gegenüber einhalten. Wir erlauben aber uns sind damit einverstanden, dass die genannten Personen frei entscheiden können, das genannte, von uns als Lehen überlassene Dorf in die Hände und in Herrschaft unseres mehrfach genannten Herren, des Markgrafen, zu übertragen, und der uns geleistete Lehenseid dem nicht entgegensteht.
Damit aber das, was aufgeführt ist, als Einzelpunkt oder als Ganzes, sicher und unveränderlich bleibe, wird die vorliegende Urkunde mit unserem Siegel und dem der edlen Herren Konrad von Rosswag, Reinhard Kimo von Baden und Bertholds von Remchingen bestätigt. Da ich, Belrem, kein eigenes Siegel habe, bin ich damit einverstanden, dass das Siegel meines Bruders Berthold, des Vogts auch für mich angehängt wird.
Geschehen ist die bei Ettlingen am 29. August 1263 in Anwesenheit derjenigen, deren Siegel an die vorliegende Urkunde angehängt sind, und auch in Anwesenheit von Konrad von Rothe, Hugo von Werenwaag, den Rittern Siegfried von Ötigheim und Burkhardt, genannt Burner, Heinrich von Berghausen und Walter von Eberstein, Bligger von Steinbach und noch mehreren Anderen, die sich durch Zuverlässigkeit ausgezeichnet haben.“